Wir sind bemüht unsere Internetseiten und mobilen Anwendungen Im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für URL: https://termine.stadt-koeln.de. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die SMART CJM GmbH ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)
Konform
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
Die SMART CJM GmbH hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode(n) bewertet:
Diese Erklärung wurde erstellt am 16.08.2021
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Den zuständigen Ansprechpartner der Terminvereinbarung online im Bereich Bürgerdienst erreichen Sie unter:
Kontaktformular: Kontaktformular
Bruno Odenthal, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, Telefon: 0221 / 221-22501
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mags.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.